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Informationen aus dem Posaunenwerk

  • Coronaupdate

    zur 15. Eindämmungsverordnung

    An die Bläserinnen und Bläser unseres Posaunenwerkes

    Mit dem Inkrafttreten der 1. Änderung zur 15. Eindämmungsverordnung am 24. November 2021, gelten nun in vielen Bereichen wieder verschärfte Regelungen in Sachsen-Anhalt.

    Proben von Posaunenchören sind nach derzeitigen gesetzlichen Vorgaben unter 3G‐Regelungen und unter Einhaltung der aktuellen Abstands- und Hygienebestimmungen möglich.

    Abstands- und Hygienebestimmungen, die wir auch schon aus dem vergangenen Jahr kennen:

    • Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Bläser*innen einhalten (wenn möglich mehr, vor allem nach vorne bzw. in die Ausblasrichtung)
    • möglichst in großen Räumen proben - zum Beispiel Verlegung in die Kirche
    • Türen und Fenster sollen geöffnet bleiben – Durchlüftung
    • bis zum Sitzplatz Mund-Nasen-Schutz tragen
    • eigener Notenständer und eigene Noten für jede/n Bläser*in
    • eigenes Tuch oder Ähnliches zur Aufnahme des Kondenswassers aus dem Instrument für jede/n Bläser*in, das Tuch sollte nach der Probe entsorgt oder gewaschen werden
    • es sollten Mittel zur Handdesinfektion am Eingang zur Verfügung gestellt werden und / oder sorgfältiges Händewaschen vor und nach der Probe
    • Personen mit Krankheitsanzeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks- /Geruchssinn, Halsschmerzen, Gliederschmerzen) dürfen die Proben auf keinen Fall besuchen
    • Teilnehmerlisten führen (inkl. Kontaktdaten, Aufbewahrung für 4 Wochen)

    Für Proben in Innenräumen kann ein wöchentlicher Schnelltest für alle Mitglieder in Erwägung gezogen und so für etwas mehr Sicherheit sorgt werden. Diese Tests werden an vielen Stellen (Impfzentren, Apotheken u.a.) wieder kostenfrei angeboten.

    Bei Jungbläsergruppen empfehle ich dringend, den persönlichen Kontakt zu den Eltern zu suchen und die Situation zu besprechen. Hier ist eine größtmögliche Transparenz nötig.

    So hoffe ich, dass unsere Probenarbeit in den Chören weiter aufrechterhalten werden kann und wir die Gemeinschaft in den Chören weiterhin erleben dürfen. Diese Gemeinschaft in den Posaunenchören ist vielerorts ein großer und aktiver Bestandteil des Gemeindelebens.

    Euch eine gesegnete Adventszeit, bleibt gesund und behütet,

    Euer Steffen

     

  • Rundverfügung der Landeskirche Anhalts

  • 1. Änderung der 15. Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt

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