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Informationen aus dem Posaunenwerk

  • Coronaupdate

    zur 6. Eindämmungsverordnung

    An die Bläserinnen und Bläser unseres Posaunenwerkes
     

    Unsere Landesregierung hat weitere Lockerungen in der Corona-Pandemie in ihrem "Sachsen-Anhalt-Plan" festgehalten, der in einer neuen Verordnung zum 28.5. 2020 in Kraft treten soll. Die neuen Regeln betreffen auch uns. Ab dem 28.5. 2020 dürfen in den Musikschulen des Landes wieder Blasinstrumente unterrichtet werden (siehe Sachsen-Anhalt-Plan §4). Somit ist die Wiederaufnahme der Probenarbeit in den Posaunenchören auch wieder möglich. Natürlich ist dies nur unter Einhaltung der aktuellen Abstands - und Hygienebestimmungen möglich. Diese ergeben sich aus dem Schutzkonzept der Kirchen in Sachsen-Anhalt und der Rundverfügung unserer Landeskirche vom 04.05.2020. Um den Start der Proben vorzubereiten, sende ich euch diese Informationen schon jetzt.

    Abstands - und Hygienebestimmungen:

    Bitte befolgt die unten genannten Maßnahmen, um die Infektionsgefahr mit dem SARS-CoV-2-Virus zu verringern!
    Ziel ist die Vermeidung von Schmierinfektionen (Berührung mit infektiösen Oberflächen / Flüssigkeiten), Tröpfcheninfektionen und Infektionen durch Aerosol (Schwebeteilchen).

    - Teilnehmerlisten führen (inkl. Kontaktdaten, Aufbewahrung für 4 Wochen)

    - Mindestabstand von 2 Metern zwischen den Bläser*innen einhalten (wenn möglich mehr, vor allem nach

      vorne bzw. in die Ausblasrichtung)

    - möglichst in großen Räumen proben - zum Beispiel Verlegung in die Kirche

    - rechnerisch steht für jeden Teilnehmer eine Grundfläche von 10 Quadratmetern zur Verfügung

    - Türen und Fenster sollen geöffnet bleiben - Durchlüftung

    - der Kontakt mit Türklinken ist zu vermeiden

    - eigener Notenständer und eigene Noten für jede/n Bläser*in

    - eigenes Tuch oder Ähnliches zur Aufnahme des Kondenswassers aus dem Instrument für jede/n Bläser*in, das

      Tuch sollte nach der Probe entsorgt oder gewaschen werden

    - es sollten Mittel zur Handdesinfektion am Eingang zur Verfügung gestellt werden und / oder sorgfältiges

      Händewaschen vor und nach der Probe

    - die Anzahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Risikogruppen ist so gering wie möglich zu halten

    - Personen mit Krankheitsanzeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen, Gliederschmerzen) dürfen die Proben auf keinen Fall besuchen


    Zur wissenschaftlichen Untermauerung hier zwei Studien der Charité und der Bundeswehr:

    https://www.br-klassik.de/aktuell/news-kritik/corona-infektion-gefahr-musiker-blaeser-studie-charite-bundeswehr-100~amp.html

    Bitte sprecht die Wiederaufnahme der Probenarbeit auf jeden Fall mit dem zuständigen Gemeindekirchenrat ab. Dieser muss erst eine Zustimmung geben.

    Bei Jungbläsergruppen empfehle ich dringend, den persönlichen Kontakt zu den Eltern zu suchen und die Situation zu besprechen. Hier ist eine größtmögliche Transparenz nötig.

    So hoffe ich, dass unsere Probenarbeit langsam wieder anlaufen kann.

     

    Bleibt gesund und behütet,

     

    Euer Steffen

  • 6. Eindämmungsverordnung Sachsen-Anhalt

    Sachsen-Anhalt Plan

    Schutzkonzept der Kirchen Sachsen-Anhalt

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