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Informationen aus dem Posaunenwerk

  • Coronaupdate VI

    zur 10. Eindämmungsverordnung

    Liebe Bläserinnen und Bläser,                          

    hiermit leite ich Euch die 10. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen – Anhalt und die dazugehörige Eindämmungsverordnung unserer Landeskirche weiter.

    Leider ergeben sich daraus keine Änderungen für unseren Bereich.

    Unabhängig von der Sinnhaftigkeit des Musizierverbotes, ist eine Gestattung der Probenarbeit im kirchlichen Raum weiterhin schwierig. Solange Musikschulen nicht unterrichten dürfen, ist es meiner Meinung nach gesellschaftlich nur schwer zu vertreten, dies im kirchlichen Raum zu gestatten.

    Das Musizieren bei Andachten und in Gottesdiensten ist unter strenger Beachtung der Hygienebestimmungen weiterhin möglich.

    Sicherlich werden einige Chöre zum Osterfest spielen wollen. Wenn möglich musiziert bitte im Freien.

    Bitte denkt daran, dass alle Einsätze im öffentlichen Raum mit den zuständigen Ämtern (Ordnungsamt und Gesundheitsamt) angesprochen werden müssen.

    Trotz aller Widrigkeiten wünsche ich Euch eine gesegnete Zeit.

     

    Bleibt gesund und behütet,

    Euer Steffen

    Wertlau, den 17.03.2021

  • 10. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt

    Rundverfügung der Landeskirche

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